Die neue Telekommunikationsfreiheit - Selbstbedienungsladen für Strafverfolgungsbehörden

 

von Rena

 

Kennen Sie das? Terminkalender im Auto vergessen und keine Lust, extra runter zu laufen, um die Telefonnummer zu finden, die Sie suchen? Wenn Sie noch wissen, wann Sie mit dem Betreffenden zuletzt gesprochen haben, gucken Sie im Telefonspeicher oder in die Einzelnachweise, die Sie  gesammelt haben. Oder beschließen, demjenigen eine Email zu schicken und gucken wegen der Adresse in ihrem Posteingang nach der richtigen Bezeichnung. Und werden fündig.

 

Jetzt stellen Sie sich vor, ein Staatsanwalt tut dasselbe – mit Ihren Daten! Nach dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ sind die Betreiber von Telekommunikationsnetzen verpflichtet, Ihre Verbindungsdaten sechs Monate lang aufzubewahren und den Strafverfolgungsbehörden ggf. zur Verfügung zu stellen. Nicht nur Sender- und Empfängertelefonnummern, sondern auch Verbindungszeit und Dauer. Bei Handytelefonaten und SMS wird auch aufgezeichnet, von welchem Standort Sie telefoniert haben. Ihre Verbindungen ins Internet und die Sende- und Empfangsdaten der Emails, die Sie geschickt haben, werden ebenfalls gespeichert und weitergegeben.

 

Betrifft Sie nicht, Sie sind ja kein Straftäter? Das kann sich schnell ändern! Sie sind Rechtsanwalt und haben eine fette Honorarvereinbarung für eine Strafrechtsverteidigung eingestrichen? Schnell kann da mal eine Ermittlung wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz eingeleitet sein. Sie sind Journalist und recherchieren für einen Artikel über Jugendgangs? Vielleicht wissen Sie ja was über ein dickes Ding, das die Jungs vorhaben und unterstützen das insgeheim? Sie haben ein kleines Geschäft, in dem Ihr Schwager ab und zu mal aushilft? Oder – sind Sie nicht der Autofahrer, von dem der Nachbar Stein und Bein schwört, dass Sie ihm gestern auf dem Hausparkplatz beim Aussteigen eine Beule in sein Auto gehauen haben und dann einfach weggegangen sind, ohne sich um den Schaden zu kümmern? Vielleicht haben Sie auch nur einen Freund mit arabisch klingendem Namen oder nehmen hin und denn an einer Demo gegen rechts teil?

 

Vielleicht haben Sie aber auch einfach nur keine Lust, dass Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben. Muss denn jeder wissen, dass Sie im Sommer gerne an die Ostsee fahren und am Wochenende gern Kreuzworträtsel im Internet lösen? Dass Sie am Sonnabend neben der Arbeit am Computer gerne mal einen Blick auf den Bundesligaticker werfen? Dass Sie regelmäßig zweimal die Woche mit Ihrer Mutter telefonieren und einmal monatlich einen Friseurtermin vereinbaren? Dass Sie Fastfood lieben und nicht kochen können und deshalb regelmäßig den Lieferservice anrufen?

 

Sehen Sie – das wollen viele Menschen nicht! Mehr als 30.000 Telefon- und Internetbenutzer haben den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) bevollmächtigt, in ihrem Namen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Am 31.12.2007 wurde außerdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um das Gesetz bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen. Die umfangreiche Beschwerdeschrift ist gleichfalls im Netz eingestellt.

 

 


   eingestellt am 9. Januar 2008