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Die neue Telekommunikationsfreiheit -
Selbstbedienungsladen für Strafverfolgungsbehörden
von Rena
Kennen Sie
das? Terminkalender im Auto vergessen und keine Lust, extra runter zu laufen, um
die Telefonnummer zu finden, die Sie suchen? Wenn Sie noch wissen, wann Sie mit
dem Betreffenden zuletzt gesprochen haben, gucken Sie im Telefonspeicher oder in
die Einzelnachweise, die Sie gesammelt haben. Oder beschließen, demjenigen eine
Email zu schicken und gucken wegen der Adresse in ihrem Posteingang nach der
richtigen Bezeichnung. Und werden fündig.
Jetzt
stellen Sie sich vor, ein Staatsanwalt tut dasselbe – mit Ihren Daten! Nach dem
„Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ sind die
Betreiber von Telekommunikationsnetzen verpflichtet, Ihre Verbindungsdaten sechs
Monate lang aufzubewahren und den Strafverfolgungsbehörden ggf. zur Verfügung zu
stellen. Nicht nur Sender- und Empfängertelefonnummern, sondern auch
Verbindungszeit und Dauer. Bei Handytelefonaten und SMS wird auch aufgezeichnet,
von welchem Standort Sie telefoniert haben. Ihre Verbindungen ins Internet und
die Sende- und Empfangsdaten der Emails, die Sie geschickt haben, werden
ebenfalls gespeichert und weitergegeben.
Betrifft
Sie nicht, Sie sind ja kein Straftäter? Das kann sich schnell ändern! Sie sind
Rechtsanwalt und haben eine fette Honorarvereinbarung für eine
Strafrechtsverteidigung eingestrichen? Schnell kann da mal eine Ermittlung wegen
des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz eingeleitet sein. Sie
sind Journalist und recherchieren für einen Artikel über Jugendgangs? Vielleicht
wissen Sie ja was über ein dickes Ding, das die Jungs vorhaben und unterstützen
das insgeheim? Sie haben ein kleines Geschäft, in dem Ihr Schwager ab und zu mal
aushilft? Oder – sind Sie nicht der Autofahrer, von dem der Nachbar Stein und
Bein schwört, dass Sie ihm gestern auf dem Hausparkplatz beim Aussteigen eine
Beule in sein Auto gehauen haben und dann einfach weggegangen sind, ohne sich um
den Schaden zu kümmern? Vielleicht haben Sie auch nur einen Freund mit arabisch
klingendem Namen oder nehmen hin und denn an einer Demo gegen rechts teil?
Vielleicht
haben Sie aber auch einfach nur keine Lust, dass Behörden Zugriff auf Ihre Daten
haben. Muss denn jeder wissen, dass Sie im Sommer gerne an die Ostsee fahren und
am Wochenende gern Kreuzworträtsel im Internet lösen? Dass Sie am Sonnabend
neben der Arbeit am Computer gerne mal einen Blick auf den Bundesligaticker
werfen? Dass Sie regelmäßig zweimal die Woche mit Ihrer Mutter telefonieren und
einmal monatlich einen Friseurtermin vereinbaren? Dass Sie Fastfood lieben und
nicht kochen können und deshalb regelmäßig den Lieferservice anrufen?
Sehen Sie –
das wollen viele Menschen nicht! Mehr als 30.000 Telefon- und Internetbenutzer
haben den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de)
bevollmächtigt, in ihrem Namen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz
einzulegen. Am 31.12.2007 wurde außerdem ein Antrag auf einstweilige Verfügung
gestellt, um das Gesetz bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
außer Kraft zu setzen. Die umfangreiche Beschwerdeschrift ist gleichfalls im
Netz eingestellt.
eingestellt am 9. Januar 2008
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