Geldverschwendung ohne Ende

Staat vergeudet jedes Jahr einige Milliarden Euro   

von Robert Richtig

Kürzlich hat der Bund der Steuerzahler sein neues Schwarzbuch für das Jahr 2007 mit insgesamt 107 Beispielen von Verschwendung öffentlicher Gelder durch Bund, Länder und Kommunen veröffentlicht (mehr unter www.steuerzahler.de). Neben den jährlichen Berichten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder ist dies die wichtigste Dokumentation gravierender Fälle, zumindest soweit sie bekannt geworden sind. Das gesamte Ausmaß der Vergeudung beziffert Verbandschef Karl Heinz Däke auf 5 % der staatlichen Ausgaben, das wären für das Jahr 2006 rund 30 Milliarden Euro. Mag man sich auch über Einzelfälle streiten können oder die Schätzung des Gesamtschadens für zu hoch halten, Fakt bleibt, dass die öffentliche Hand jedes Jahr Unsummen völlig nutzlos ausgibt. Bei genauer Betrachtung kann das auch nicht verwundern, denn als allgemeine Ursachen der Geldverschwendung lassen sich neben Schlamperei, Korruption oder anderem individuellen Fehlverhalten von Beschäftigten zum größten Teil die Strukturen und das Selbstverständnis von Verwaltungen bzw. der dort tätigen Mitarbeiter ausmachen.

Verwaltung ist auf das Ausgeben des mit dem jährlichen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Geldes programmiert, nicht aber auf einen möglichst sparsamen Einsatz dieser Mittel. Die dort tätigen Mitarbeiter denken nicht wirtschaftlich, sondern in der Kategorie der Planerfüllung. Sie müssen auch so denken, denn für jede Verwaltungseinheit, die über Geldmittel verfügt, gilt die unbedingte Maxime, diese Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr  möglichst vollständig auszugeben. So erklärt sich beispielsweise auch das Phänomen des so genannten Jahresendfiebers. Wenn absehbar ist und das ist meistens im Herbst der Fall, wie viel Geld im Haushaltstitel für das laufende Jahr noch nicht durch Bescheide oder Aufträge gebunden ist, beginnt eine hektische Suche nach Möglichkeiten, auch den letzten Euro noch irgendwo unterzubringen. Dann werden plötzlich auch Projekte gefördert oder Anschaffungen getätigt, deren Nutzen oder Notwendigkeit äußerst zweifelhaft sind. Oder es werden Aufträge ohne Ausschreibung vergeben, bei denen die Kosten dann im Ergebnis deutlich höher als sonst liegen. Das geschilderte Handeln der verantwortlichen Verwaltungseinheit und des zuständigen Mitarbeiters ist aber nur folgerichtig, denn ihr bzw. sein Ansehen und Erfolg bemessen sich danach, ob das zur Verfügung stehende Geld am Jahresende komplett ausgegeben wurde. Alles andere würde nur unangenehme Fragen der direkten Vorgesetzten und eventuell sogar der Behördenleitung provozieren. Würden beispielsweise Straßenbaumittel bei einem bestehenden grundsätzlichen Bedarf nicht vollständig ausgegeben, hätte dies auch eine politische Dimension, ein Minister, ein Landrat, ein Bürgermeister geriete in Erklärungsnot.

Es liegt in der Mentalität der meisten abhängig Beschäftigten, sich möglichst wenig Arbeit und Mühe zu machen. Einen Antrag, beispielsweise auf Trennungsgeld oder auf Förderung eines Projektes, zu genehmigen, bedeutet regelmäßig weniger Aufwand als ihn abzulehnen oder Positionen nicht anzuerkennen. Letzteres erfordert neben einer tiefer gehenden Prüfung auch eine Begründung und in vielen Fällen droht noch die Klage des Betroffenen, was weitere unerfreuliche Arbeit nach sich ziehen würde. Neben Bequemlichkeit schlägt an dieser Stelle auch der zunehmende Personalabbau unmittelbar auf die Qualität der Arbeit durch. Mit immer weniger Beschäftigten bei gleich bleibendem Volumen lässt sich manches nur oberflächlich erledigen. Ein besonderes Problem stellt dabei die spätere Prüfung der Verwendung der ausgezahlten Mittel dar. Häufig obliegt diese Aufgabe dem auch für die Förderung zuständigen Mitarbeiter. Da er diese Arbeit dann neben seiner eigentlichen zu leisten hat, ist seine Bereitschaft zur vertieften Prüfung verständlicherweise äußerst gering. Denn wenn er tatsächlich eine unrechtmäßige Verwendung feststellen würde, zöge das unweigerlich umfangreiche Mehrarbeit nach sich. Geld müsste zurück gefordert und ein entsprechender Bescheid mit guter Begründung erstellt werden, denn der Betroffene wird im Regelfall dagegen Widerspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Was man einmal bekommen hat, rückt man ungern wieder raus! Verwendungsprüfung kann deshalb überhaupt nur effektiv sein, wenn sie von einer anderen, dafür spezialisierten Einheit geleistet wird.

Es existiert in vielen Verwaltungen auch keine eigenständige Stelle, die die Verwendung von Mitteln unter den Gesichtspunkten der Sparsamkeit und Effizienz prüft. Zwar sind in jeder Haushaltsordnung des Bundes, der Länder, der Kommunen die hehren Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Mitteln festgeschrieben. So heißt es bspw. in der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg unter § 7: „Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.“ Die Beachtung dieser Grundsätze obliegt aber meist jedem für die Bewilligung von Mitteln zuständigen Mitarbeiter selbst. In der Regel verfügt er jedoch weder über die entsprechende Qualifikation noch die Zeit für eine genauere Prüfung. In der Praxis kollidieren hier darüber hinaus die verschiedenen Interessen und, wie oben gezeigt, bemisst sich der Erfolg einer Verwaltungseinheit primär danach, dass sie das zur Verfügung stehende Geld komplett ausgegeben hat. Wenn man also Verschwendung künftig ernsthaft verhindern wollte, müsste man in jeder Behörde eine separate Einheit schaffen, die alle Förderbescheide und Aufträge nochmals unter den Aspekten Sparsamkeit, Notwendigkeit und Effizienz  zu prüfen hätte. Das würde für diesen Bereich zusätzliches Personal erfordern, würde auch manche Entscheidung verzögern, aber würde im Ergebnis eine Menge Geld aller Bürger sparen.

Höchst problematisch ist weiterhin die fehlende Transparenz hinsichtlich der eingesetzten Mittel. Im Haushaltsplan sind zwar alle Ausgaben aufgelistet, aber nur global, nach Titeln geordnet. Man erkennt daraus nicht, welches Einzelprojekt gefördert und wie viel Geld dafür ausgegeben wurde. Damit existiert hinsichtlich der konkreten Vergabe keine parlamentarische Kontrolle und in den einzelnen Behörden meist auch nur eine geringe. Im Ergebnis entscheiden oft einzelne Mitarbeiter. Nehmen wir die Bereiche Gutachten oder Neuanschaffungen. Im Haushaltsplan ist der Gesamtbetrag ersichtlich, der dafür bereit steht, man erfährt aber nicht, wie viel ein bestimmtes Gutachten gekostet hat oder wie viel für die Anschaffung neuer Möbel ausgegeben wurde. Dazu bedürfte es einer zusätzlichen Auflistung. Dies wäre für jede Verwaltung zwar ohne großen Mehraufwand leistbar, da für jedes Einzelprojekt ein Bescheid gefertigt oder eine Rechnung gelegt wird, die genaue Summe mithin in jedem Fall bekannt ist. Doch da es hier keine Verpflichtung gibt, unterbleibt auch die Erstellung einer solchen Liste. Das Interesse daran ist gering, denn keine Verwaltung  lässt sich gern genauer auf die Finger schauen.

Als Fazit lässt sich festhalten: Solange sich in der Verwaltung nichts verändert, wird es jedes Jahr die gleiche Meldung geben, nur die Beispiele variieren.

 


   eingestellt am 24. Oktober 2007