 |
Geldverschwendung ohne Ende
Staat vergeudet
jedes Jahr einige Milliarden Euro
von Robert
Richtig
Kürzlich hat der Bund der
Steuerzahler sein neues Schwarzbuch für das Jahr 2007 mit insgesamt 107
Beispielen von Verschwendung öffentlicher Gelder durch Bund, Länder und Kommunen
veröffentlicht (mehr unter
www.steuerzahler.de).
Neben den jährlichen Berichten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder ist
dies die wichtigste Dokumentation gravierender Fälle, zumindest soweit sie
bekannt geworden sind. Das gesamte Ausmaß der Vergeudung beziffert Verbandschef
Karl Heinz Däke auf 5 % der staatlichen Ausgaben, das wären für das Jahr 2006
rund 30 Milliarden Euro. Mag man sich auch über Einzelfälle streiten können oder
die Schätzung des Gesamtschadens für zu hoch halten, Fakt bleibt, dass die
öffentliche Hand jedes Jahr Unsummen völlig nutzlos ausgibt. Bei genauer
Betrachtung kann das auch nicht verwundern, denn als allgemeine Ursachen der
Geldverschwendung lassen sich neben Schlamperei, Korruption oder anderem
individuellen Fehlverhalten von Beschäftigten zum größten Teil die Strukturen
und das Selbstverständnis von Verwaltungen bzw. der dort tätigen Mitarbeiter
ausmachen.
Verwaltung ist auf das Ausgeben des
mit dem jährlichen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Geldes programmiert,
nicht aber auf einen möglichst sparsamen Einsatz dieser Mittel. Die dort tätigen
Mitarbeiter denken nicht wirtschaftlich, sondern in der Kategorie der
Planerfüllung. Sie müssen auch so denken, denn für jede Verwaltungseinheit, die
über Geldmittel verfügt, gilt die unbedingte Maxime, diese Mittel im jeweiligen
Haushaltsjahr möglichst vollständig auszugeben. So erklärt sich beispielsweise
auch das Phänomen des so genannten Jahresendfiebers. Wenn absehbar ist und das
ist meistens im Herbst der Fall, wie viel Geld im Haushaltstitel für das
laufende Jahr noch nicht durch Bescheide oder Aufträge gebunden ist, beginnt
eine hektische Suche nach Möglichkeiten, auch den letzten Euro noch irgendwo
unterzubringen. Dann werden plötzlich auch Projekte gefördert oder Anschaffungen
getätigt, deren Nutzen oder Notwendigkeit äußerst zweifelhaft sind. Oder es
werden Aufträge ohne Ausschreibung vergeben, bei denen die Kosten dann im
Ergebnis deutlich höher als sonst liegen. Das geschilderte Handeln der
verantwortlichen Verwaltungseinheit und des zuständigen Mitarbeiters ist aber
nur folgerichtig, denn ihr bzw. sein Ansehen und Erfolg bemessen sich danach, ob
das zur Verfügung stehende Geld am Jahresende komplett ausgegeben wurde. Alles
andere würde nur unangenehme Fragen der direkten Vorgesetzten und eventuell
sogar der Behördenleitung provozieren. Würden beispielsweise Straßenbaumittel
bei einem bestehenden grundsätzlichen Bedarf nicht vollständig ausgegeben, hätte dies
auch eine politische Dimension, ein Minister, ein Landrat, ein Bürgermeister
geriete in Erklärungsnot.
Es liegt in der Mentalität der
meisten abhängig Beschäftigten, sich möglichst wenig Arbeit und Mühe zu machen.
Einen Antrag, beispielsweise auf Trennungsgeld oder auf Förderung eines
Projektes, zu genehmigen, bedeutet regelmäßig weniger Aufwand als ihn abzulehnen
oder Positionen nicht anzuerkennen. Letzteres erfordert neben einer tiefer
gehenden Prüfung auch eine Begründung und in vielen Fällen droht noch die Klage
des Betroffenen, was weitere unerfreuliche Arbeit nach sich ziehen würde. Neben
Bequemlichkeit schlägt an dieser Stelle auch der zunehmende Personalabbau
unmittelbar auf die Qualität der Arbeit durch. Mit immer weniger Beschäftigten
bei gleich bleibendem Volumen lässt sich manches nur oberflächlich erledigen.
Ein besonderes Problem stellt dabei die spätere Prüfung der Verwendung der
ausgezahlten Mittel dar. Häufig obliegt diese Aufgabe dem auch für die Förderung
zuständigen Mitarbeiter. Da er diese Arbeit dann neben seiner eigentlichen zu
leisten hat, ist seine Bereitschaft zur vertieften Prüfung verständlicherweise
äußerst gering. Denn wenn er tatsächlich eine unrechtmäßige Verwendung
feststellen würde, zöge das unweigerlich umfangreiche Mehrarbeit nach sich. Geld
müsste zurück gefordert und ein entsprechender Bescheid mit guter Begründung
erstellt werden, denn der Betroffene wird im Regelfall dagegen Widerspruch
einlegen und vor Gericht ziehen. Was man einmal bekommen hat, rückt
man ungern wieder raus! Verwendungsprüfung kann deshalb überhaupt nur effektiv
sein, wenn sie von einer anderen, dafür spezialisierten Einheit geleistet wird.
Es existiert in vielen Verwaltungen
auch keine eigenständige Stelle, die die Verwendung von Mitteln unter den
Gesichtspunkten der Sparsamkeit und Effizienz prüft. Zwar sind in jeder
Haushaltsordnung des Bundes, der Länder, der Kommunen die hehren Grundsätze
des wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den vorhandenen Mitteln
festgeschrieben. So heißt es bspw. in der Landeshaushaltsordnung des Landes
Brandenburg unter § 7: „Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Für alle
finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
durchzuführen.“ Die Beachtung dieser Grundsätze obliegt aber meist jedem für die
Bewilligung von Mitteln zuständigen Mitarbeiter selbst. In der Regel verfügt er
jedoch weder über die entsprechende Qualifikation noch die Zeit für eine
genauere Prüfung. In der Praxis kollidieren hier darüber hinaus die
verschiedenen Interessen und, wie oben gezeigt, bemisst sich der Erfolg einer
Verwaltungseinheit primär danach, dass sie das zur Verfügung stehende Geld
komplett ausgegeben hat. Wenn man also Verschwendung künftig ernsthaft
verhindern wollte, müsste man in jeder Behörde eine separate Einheit schaffen,
die alle Förderbescheide und Aufträge nochmals unter den Aspekten Sparsamkeit,
Notwendigkeit und Effizienz zu prüfen hätte. Das würde für diesen Bereich
zusätzliches Personal erfordern, würde auch manche Entscheidung verzögern, aber
würde im Ergebnis eine Menge Geld aller Bürger sparen.
Höchst problematisch ist weiterhin
die fehlende Transparenz hinsichtlich der eingesetzten Mittel. Im Haushaltsplan
sind zwar alle Ausgaben aufgelistet, aber nur global, nach Titeln geordnet. Man
erkennt daraus nicht, welches Einzelprojekt gefördert und wie viel Geld dafür
ausgegeben wurde. Damit existiert hinsichtlich der konkreten Vergabe keine
parlamentarische Kontrolle und in den einzelnen Behörden meist auch nur eine
geringe. Im Ergebnis entscheiden oft einzelne Mitarbeiter. Nehmen wir die
Bereiche Gutachten oder Neuanschaffungen. Im Haushaltsplan ist der Gesamtbetrag
ersichtlich, der dafür bereit steht, man erfährt aber nicht, wie viel ein
bestimmtes Gutachten gekostet hat oder wie viel für die Anschaffung neuer Möbel
ausgegeben wurde. Dazu bedürfte es einer zusätzlichen Auflistung. Dies wäre für
jede Verwaltung zwar ohne großen Mehraufwand leistbar, da für jedes
Einzelprojekt ein Bescheid gefertigt oder eine Rechnung gelegt wird, die genaue
Summe mithin in jedem Fall bekannt ist. Doch da es hier keine Verpflichtung gibt,
unterbleibt auch die Erstellung einer solchen Liste. Das Interesse daran ist
gering, denn keine Verwaltung lässt sich gern genauer auf die Finger schauen.
Als Fazit lässt sich festhalten:
Solange sich in der Verwaltung nichts verändert, wird es jedes Jahr die gleiche
Meldung geben, nur die Beispiele variieren.
eingestellt am 24. Oktober 2007
|
 |