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Tod auf dem Parkplatz
Eine Kultur des
selbstbestimmten Sterbens fehlt
von
Rainer Roth
Die Nachricht hat verstört, erschreckt. Kürzlich leistete
die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas zwei Deutschen auf einem
öffentlichen Parkplatz Hilfe zu ihrer Selbsttötung (PNN vom 8.11.2007). Wirklich
skandalös an diesem Fall ist jedoch nicht, dass eine möglicherweise geldgierige
Organisation keine Skrupel hat, auch an einem so unwürdigen Ort Sterbehilfe zu
leisten, sondern der Skandal liegt darin, dass die deutsche Gesetzgebung
Menschen zu derart unwürdigen Handlungen treibt. In der Schweiz ist die
Assistenz beim Suizid straffrei, wenn die Helfer keine eigennützigen Motive
haben. Deshalb kommen auch viele sterbewillige Deutsche dorthin, 120 allein im
letzten Jahr. Schweizer Bürgern wird Sterbehilfe überwiegend zu Hause geleistet,
für Ausländer hat die Organisation aber zunehmend Schwierigkeiten, angemessene
Räumlichkeiten zu finden. Die in der Schweiz praktizierte Form der Sterbehilfe
ist in Deutschland nicht möglich bzw. wegen fehlender Regelungen mit einem hohen
rechtlichen Risiko für Helfer verbunden. Grundsätzlich ist zwar auch hierzulande
die Beihilfe zum Suizid straffrei, aber es besteht die Gefahr einer Verfolgung
wegen unterlassener Hilfeleistung. Aufgrund des geschilderten Falles mehren sich
seitens der politisch Verantwortlichen auch wieder die Stimmen für ein
generelles Verbot professioneller Hilfe bei der Selbsttötung (PNN vom 12. und
13.11.).
In einer unheiligen Allianz führen in Deutschland die
Kirchen und weite Teile der Politik eine Art Kreuzzug gegen jede Form der
Sterbehilfe. Dabei wird eine seltsame Melange von Argumenten ins Feld geführt.
Das abstruseste ist sicherlich der Hinweis auf die so genannte „Euthanasie“ im
3. Reich. Damals wurden unter diesem Schlagwort beispielsweise behinderte
Menschen zwangsweise getötet. Doch bei der Sterbehilfe heute geht es genau um
das Gegenteil, es handelt sich gerade nicht um staatlich angeordnete oder sonst
wie veranlasste Tötungen, sondern um selbstbestimmte Entscheidungen über den
eigenen Tod.
Ein weiteres ist das religiöse Argument. Nach christlicher
Lehre wie auch nach dem Islam ist die Selbsttötung untersagt, stellt eine Sünde
dar. Vereinfacht gesagt: Da das Leben von Gott gegeben wurde, darf der Mensch
sich nicht anmaßen, sein Ende selbst zu bestimmen. Aus dem Gebot „Du sollst
nicht töten“ haben die Kirchen auch das Verbot der Selbsttötung abgeleitet,
obwohl sich in der Bibel keine ausdrückliche Untersagung derselben findet. Wenn
man gläubig ist, mag diese Interpretation durchaus Richtschnur der eigenen
Entscheidung sein. Doch Glauben ist heute Privatsache - Gott sei dank, möchte
man beinahe sagen - und religiöse Gebote können deshalb nicht mehr Grundlage
für staatliche Regelungen sein.
Bedenkenswerter erscheint der Einwand, dass Menschen unter
einen quasi moralischen Druck geraten können oder moralisch erpressbar werden,
wenn die Möglichkeit der Sterbehilfe besteht. Angehörige, die ihre alten Eltern
vor die Alternative stellen, entweder Heim oder Selbsttötung. Alte Menschen, die
sich genötigt fühlen, ihren Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last zu
fallen. Hingewiesen wird dabei auf eine holländische Studie, aus der hervorgeht,
dass es dort jedes Jahr mehrere Hundert Fälle gibt, in denen lebensbeendende
Handlungen ohne ausdrücklichen Wunsch des Getöteten vorgenommen werden. Diese
Studie ist allerdings nur sehr eingeschränkt auf den Fall des assistierten
Suizids übertragbar, denn in den Niederlanden wie in Belgien ist anders als in
der Schweiz unter bestimmten Bedingungen auch die aktive Sterbehilfe durch einen
Arzt zulässig. Die genannten Argumente sind aber insgesamt ein Hinweis darauf,
dass jede Art der Sterbehilfe nicht unproblematisch ist. Deshalb ist
beispielsweise die Beratung durch unabhängige Personen, ein ausführliches
Gespräch, um die Ernsthaftigkeit des Sterbenswunsches auszuloten, vor jeder
Sterbehilfe unbedingt notwendig.
Last not least steht die Auffassung der Hospizbewegung im
Raum, deren Vertreter darauf hinweisen, dass man nur die Palliativmedizin
entscheidend verbessern und angenehme Orte zum Sterben, beispielsweise Hospize,
schaffen müsse, dann gäbe es kein Bedürfnis mehr nach Selbsttötung. Richtig
daran ist sicher, dass in diesem Bereich vieles verbessert werden muss, denn zur
Zeit findet nur ein sehr geringer Teil der jährlich Sterbenden Aufnahme in einem
Hospiz und nur wenige erhalten eine professionelle Schmerzen lindernde
Versorgung. In anderen Ländern, bemerkenswerterweise auch in den Niederlanden,
ist die Versorgung sterbenskranker Menschen deutlich besser. Doch abgesehen
davon, dass auf absehbare Zeit in Deutschland nicht genügend Hospizplätze zur
Verfügung stehen werden und auch die Schmerztherapie sich nicht sprunghaft
optimieren wird, kann man mit einem Konzept der deutlich verbesserten Betreuung
und Behandlung Sterbender auch nicht allen Fällen gerecht werden. Es gibt ganz
verschiedene Gründe, warum ein Leben aus individueller Sicht nicht mehr
lebenswert, vielleicht unerträglich geworden ist. Nehmen wir aus jüngster Zeit
das Beispiel von Dorine und André Gorz. Wenn Zwei beschließen gemeinsam zu
sterben, weil der eine nicht ohne den geliebten anderen Menschen weiterleben
will, ist das ein tief berührendes und achtenswertes Motiv. Wenn ein Mensch aus
freiem Willen beschließt zu sterben, sollte sich kein anderer anmaßen, über die
Berechtigung dieser Gründe zu urteilen oder sich als Vormund aufzuspielen!
Zumindest ein Mensch mit einem gewissen Alter wirft sein Leben nicht
leichtfertig weg, dazu hat er bereits zu viel durchgestanden. Bei einem ganz
jungen muss man die Dinge vielleicht anders beurteilen. Der Freitod kann ein
letzter Akt des freien Willens, der eigenen Selbstbestimmung sein, bevor man
vielleicht seinen Geist verliert, hilflos wird und andere über das eigene
Schicksal entscheiden. Warum sollte man in unserer Gesellschaft, die zu Recht
die Selbstbestimmung jedes Menschen so hoch ansetzt, jemandem gerade dieses
Recht verweigern bzw. die Hilfeleistung dazu kriminalisieren? Jean Améry setzt
sich unter anderem mit dieser Frage in seinem Diskurs über den Freitod (Hand An
Sich Legen) auseinander. Die Selbsttötung rührt an grundlegende Tabus religiöser
und gesellschaftlicher Art, der Suizidant stellt sich gewissermaßen außerhalb
der Lebenslogik und damit der Selbsterhaltung jeder Gesellschaft. Doch das kann
in einer freien, auf Selbstbestimmung ihrer Mitglieder beruhenden Gesellschaft
kein durchgreifendes Argument mehr gegen die Selbsttötung als solche sein. Es
geht um die Achtung vor einem letzten freien Willen, sei er auch schwer
akzeptierbar. Respektiert man das Recht eines Menschen auf einen
selbstbestimmten Tod, muss man konsequenterweise auch die Hilfe dazu, sei sie
auch entgeltlich, respektieren. Dafür spricht noch eine weitere Überlegung:
jedes Jahr wählen über 10.000 Menschen in Deutschland den Weg des Freitodes,
über 500.000 versuchen es. Unter den letzteren ist sicher eine erkleckliche
Anzahl, deren Suizidversuch nicht ernsthaft ist, wo es eine drastische Form des
Flehens um Hilfe ist. Doch viele meinen es ernsthaft, scheitern aber aus
verschiedenen Gründen. Manche verletzen sich bei ihrem Versuch so schwer, dass
es ihnen danach noch schlechter geht als vorher. Wem ist jetzt geholfen? Ein
assistierter Suizid würde das Risiko des Überlebens mit schweren Verletzungen
ausschließen. Ein letztes: der Suizid ist heute eine einsame Sache, es ist ein
Sterben ohne Angehörige, ohne Freunde. Auch das müsste nicht so bleiben. Es geht
also um das Entwickeln einer Kultur des selbstbestimmten Sterbens auch in
Deutschland, von gesellschaftlichen Regeln, wie man sein Leben auch mit Hilfe
anderer beenden darf, wenn man dies ernsthaft will.
eingestellt am 28. November 2007
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