Tod auf dem Parkplatz

Eine Kultur des selbstbestimmten Sterbens fehlt

von Rainer Roth

Die Nachricht hat verstört, erschreckt. Kürzlich leistete die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas zwei Deutschen auf einem öffentlichen Parkplatz Hilfe zu ihrer Selbsttötung (PNN vom 8.11.2007). Wirklich skandalös an diesem Fall ist jedoch nicht, dass eine möglicherweise geldgierige Organisation keine Skrupel hat, auch an einem so unwürdigen Ort Sterbehilfe zu leisten, sondern der Skandal liegt darin, dass die deutsche Gesetzgebung Menschen zu derart unwürdigen Handlungen treibt. In der Schweiz ist die Assistenz beim Suizid straffrei, wenn die Helfer keine eigennützigen Motive haben. Deshalb kommen auch viele sterbewillige Deutsche dorthin, 120 allein im letzten Jahr. Schweizer Bürgern wird Sterbehilfe überwiegend zu Hause geleistet, für Ausländer hat die Organisation aber zunehmend Schwierigkeiten, angemessene Räumlichkeiten zu finden. Die in der Schweiz praktizierte Form der Sterbehilfe ist in Deutschland nicht möglich bzw. wegen fehlender Regelungen mit einem hohen rechtlichen Risiko für Helfer verbunden. Grundsätzlich ist zwar auch hierzulande die Beihilfe zum Suizid straffrei, aber es besteht die Gefahr einer Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung. Aufgrund des geschilderten Falles mehren sich seitens der politisch Verantwortlichen auch wieder die Stimmen für ein generelles Verbot professioneller Hilfe bei der Selbsttötung (PNN vom 12. und 13.11.).

In einer unheiligen Allianz führen in Deutschland die Kirchen und weite Teile der Politik eine Art Kreuzzug gegen jede Form der Sterbehilfe. Dabei wird eine seltsame Melange von Argumenten ins Feld geführt. Das abstruseste ist sicherlich der Hinweis auf die so genannte „Euthanasie“ im 3. Reich. Damals wurden unter diesem Schlagwort beispielsweise behinderte Menschen zwangsweise getötet. Doch bei der Sterbehilfe heute geht es genau um das Gegenteil, es handelt sich gerade nicht um staatlich angeordnete oder sonst wie veranlasste Tötungen, sondern um selbstbestimmte Entscheidungen über den eigenen Tod.

Ein weiteres ist das religiöse Argument. Nach christlicher Lehre wie auch nach dem Islam ist die Selbsttötung untersagt, stellt eine Sünde dar. Vereinfacht gesagt: Da das Leben von Gott gegeben wurde, darf der Mensch sich nicht anmaßen, sein Ende selbst zu bestimmen. Aus dem Gebot „Du sollst nicht töten“ haben die Kirchen auch das Verbot der Selbsttötung abgeleitet, obwohl sich in der Bibel keine ausdrückliche Untersagung derselben findet. Wenn man gläubig ist, mag diese Interpretation durchaus Richtschnur der eigenen Entscheidung sein. Doch Glauben ist heute Privatsache - Gott sei dank, möchte man beinahe sagen - und religiöse Gebote können deshalb nicht mehr Grundlage für staatliche Regelungen sein.

Bedenkenswerter erscheint der Einwand, dass Menschen unter einen quasi moralischen Druck geraten können oder moralisch erpressbar werden, wenn die Möglichkeit der Sterbehilfe besteht. Angehörige, die ihre alten Eltern vor die Alternative stellen, entweder Heim oder Selbsttötung. Alte Menschen, die sich genötigt fühlen, ihren Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Hingewiesen wird dabei auf eine holländische Studie, aus der hervorgeht, dass es dort jedes Jahr mehrere Hundert Fälle gibt, in denen lebensbeendende Handlungen ohne ausdrücklichen Wunsch des Getöteten vorgenommen werden. Diese Studie ist allerdings nur sehr eingeschränkt auf den Fall des assistierten Suizids übertragbar, denn in den Niederlanden wie in Belgien ist anders als in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen auch die aktive Sterbehilfe durch einen Arzt zulässig. Die genannten Argumente sind aber insgesamt ein Hinweis darauf, dass jede Art der Sterbehilfe nicht unproblematisch ist. Deshalb ist beispielsweise die Beratung durch unabhängige Personen, ein ausführliches Gespräch, um die Ernsthaftigkeit des Sterbenswunsches auszuloten, vor jeder Sterbehilfe unbedingt notwendig.

Last not least steht die Auffassung der Hospizbewegung im Raum, deren Vertreter darauf hinweisen, dass man nur die Palliativmedizin entscheidend verbessern und angenehme Orte zum Sterben, beispielsweise Hospize, schaffen müsse, dann gäbe es kein Bedürfnis mehr nach Selbsttötung. Richtig daran ist sicher, dass in diesem Bereich vieles verbessert werden muss, denn zur Zeit findet nur ein sehr geringer Teil der jährlich Sterbenden Aufnahme in einem Hospiz und nur wenige erhalten eine professionelle Schmerzen lindernde Versorgung. In anderen Ländern, bemerkenswerterweise auch in den Niederlanden, ist die Versorgung sterbenskranker Menschen deutlich besser. Doch abgesehen davon, dass auf absehbare Zeit in Deutschland nicht genügend Hospizplätze zur Verfügung stehen werden und auch die Schmerztherapie sich nicht sprunghaft optimieren wird, kann man mit einem Konzept der deutlich verbesserten Betreuung und Behandlung Sterbender auch nicht allen Fällen gerecht werden. Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum ein Leben aus individueller Sicht nicht mehr lebenswert, vielleicht unerträglich geworden ist. Nehmen wir aus jüngster Zeit das Beispiel von Dorine und André Gorz. Wenn Zwei beschließen gemeinsam zu sterben, weil der eine nicht ohne den geliebten anderen Menschen weiterleben will, ist das ein tief berührendes und achtenswertes Motiv. Wenn ein Mensch aus freiem Willen beschließt zu sterben, sollte sich kein anderer anmaßen, über die Berechtigung dieser Gründe zu urteilen oder sich als Vormund aufzuspielen! Zumindest ein Mensch mit einem gewissen Alter wirft sein Leben nicht leichtfertig weg, dazu hat er bereits zu viel durchgestanden. Bei einem ganz jungen muss man die Dinge vielleicht anders beurteilen. Der Freitod kann ein letzter Akt des freien Willens, der eigenen Selbstbestimmung sein, bevor man vielleicht seinen Geist verliert, hilflos wird und andere über das eigene Schicksal entscheiden. Warum sollte man in unserer Gesellschaft, die zu Recht die Selbstbestimmung jedes Menschen so hoch ansetzt, jemandem gerade dieses Recht verweigern bzw. die Hilfeleistung dazu kriminalisieren? Jean Améry setzt sich unter anderem mit dieser Frage in seinem Diskurs über den Freitod (Hand An Sich Legen) auseinander. Die Selbsttötung rührt an grundlegende Tabus religiöser und gesellschaftlicher Art, der Suizidant stellt sich gewissermaßen außerhalb der Lebenslogik und damit der Selbsterhaltung jeder Gesellschaft. Doch das kann in einer freien, auf Selbstbestimmung ihrer Mitglieder beruhenden Gesellschaft kein durchgreifendes Argument mehr gegen die Selbsttötung als solche sein. Es geht um die Achtung vor einem letzten freien Willen, sei er auch schwer akzeptierbar. Respektiert man das Recht eines Menschen auf einen selbstbestimmten Tod, muss man konsequenterweise auch die Hilfe dazu, sei sie auch entgeltlich, respektieren. Dafür spricht noch eine weitere Überlegung: jedes Jahr wählen über 10.000 Menschen in Deutschland den Weg des Freitodes, über 500.000 versuchen es. Unter den letzteren ist sicher eine erkleckliche Anzahl, deren Suizidversuch nicht ernsthaft ist, wo es eine drastische Form des Flehens um Hilfe ist. Doch viele meinen es ernsthaft, scheitern aber aus verschiedenen Gründen. Manche verletzen sich bei ihrem Versuch so schwer, dass es ihnen danach noch schlechter geht als vorher. Wem ist jetzt geholfen? Ein assistierter Suizid würde das Risiko des Überlebens mit schweren Verletzungen ausschließen. Ein letztes: der Suizid ist heute eine einsame Sache, es ist ein Sterben ohne Angehörige, ohne Freunde. Auch das müsste nicht so bleiben. Es geht also um das Entwickeln einer Kultur des selbstbestimmten Sterbens auch in Deutschland, von gesellschaftlichen Regeln, wie man sein Leben auch mit Hilfe anderer beenden darf, wenn man dies ernsthaft will.  

 


   eingestellt am 28. November 2007