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Klares Urteil
Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der
darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem Kennzeichen ein Teil
löst, und hat der belgische Haftpflichtversicherer der den Auflieger ziehenden
Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte
regulierten Ansprüche der bei dem Unfall Geschädigten ausgeglichen, so besteht
kein Ausgleichsanspruch des belgischen Versicherers gegen das Deutsche Büro
Grüne Karte.
BGH, Urteil vom 1. 7. 2008 (VI ZR 188/07) - OLG
Hamburg
eingestellt am 1. Dezember 2008
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