Dieter Bohlen ist ein Künstler

von Bärbel Recknagel

Nein, das ist kein Witz! Man hat es ihm jetzt sogar schriftlich gegeben, dass er ein Künstler ist. Und zwar das Sozialgericht Köln. Nein, nicht weil er wegen seiner hohen Lebenshaltungskosten ergänzend „Hartz IV“ beantragt hätte. Sondern weil ein gewisser Sender eine ganz andere Art von Sozialversicherungsschädigung begehen wollte, nämlich keine Beiträge an die Künstlersozialversicherung zahlen wollte für „Deutschland sucht den Superstar“. Nein, nicht für die selbsternannten Künstlerinnen und Künstler, die sich dort produzierten. Die machen das ja meist (hoffentlich) nicht gewerbsmäßig. Sondern für die „Experten“, u. a. eben Dieter Bohlen. Nein, nicht wegen künstlerisch überzeugender Leistungen. Dem Sozialgericht genügte bereits ein „geringer Grad der  eigenschöpferischen  Leistung“. Nein, die Jurorenbeiträge müssten nicht einmal spontan sein, auch wenn sie vorher abgesprochen worden seien, trügen sie doch zum „Unterhaltungscharakter der Sendung“ bei.

Armes Deutschland? Nein, die Künstlersozialversicherung kann jedenfalls 173.000 € einstreichen, wenn das Urteil Bestand hat.

Nein, die eleganten Formulierungen des Gerichts haben als publizistische Leistung durchaus einen gewissen Grad der eigenschöpferischen Leistung, sind aber nicht künstlersozialkassenpflichtig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


   eingestellt am 13. November 2007