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Dieter
Bohlen ist ein Künstler
von Bärbel
Recknagel
Nein, das ist kein Witz! Man hat es ihm jetzt sogar
schriftlich gegeben, dass er ein Künstler ist. Und zwar das Sozialgericht Köln.
Nein, nicht weil er wegen seiner hohen Lebenshaltungskosten ergänzend „Hartz
IV“ beantragt hätte. Sondern weil ein gewisser Sender eine ganz andere Art von
Sozialversicherungsschädigung begehen wollte, nämlich keine Beiträge an die
Künstlersozialversicherung zahlen wollte für „Deutschland sucht den Superstar“.
Nein, nicht für die selbsternannten Künstlerinnen und Künstler, die sich dort
produzierten. Die machen das ja meist (hoffentlich) nicht gewerbsmäßig. Sondern
für die „Experten“, u. a. eben Dieter Bohlen. Nein, nicht wegen künstlerisch
überzeugender Leistungen. Dem Sozialgericht genügte bereits ein „geringer Grad
der eigenschöpferischen Leistung“. Nein, die Jurorenbeiträge müssten nicht
einmal spontan sein, auch wenn sie vorher abgesprochen worden seien, trügen sie
doch zum „Unterhaltungscharakter der Sendung“ bei.
Armes Deutschland? Nein, die Künstlersozialversicherung
kann jedenfalls 173.000 € einstreichen, wenn das Urteil Bestand hat.
Nein, die eleganten Formulierungen des Gerichts haben als publizistische
Leistung durchaus einen gewissen Grad der eigenschöpferischen Leistung, sind
aber nicht künstlersozialkassenpflichtig.
eingestellt am 13. November 2007
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